Änderung sechs abfallrechtlicher Verordnungen
Adressatenkreis: Entsorgungsträger, Erzeuger, Behandler und Besitzer von (verpackten) Bioabfällen, Gemischhersteller, Hersteller von biologisch abbaubaren Kunststoff-Sammelbeuteln; Zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe sowie Sammler und Beförderer von gefährlichen Abfällen; Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten mit freiwilliger Rücknahme
Am 05. Mai 2022 wurde die „Verordnung zur Änderung abfallrechtlicher Verordnungen“ des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) im Bundesgesetzblatt (BGBl. I Nr. 15, S. 700) veröffentlicht. Betroffen von den Änderungen sind insgesamt sechs abfallrechtliche Verordnungen, welche zu unterschiedlichen Zeitpunkten und teils gestaffelt in Kraft treten bzw. getreten sind. Die umfangreichsten Änderungen werden in der BioAbfV vorgenommen.
Folgende abfallrechtliche Verordnungen werden geändert: Bioabfallverordnung (BioAbfV), Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV), Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV), Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV), Nachweisverordnung (NachwV), POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung (POP-Abfall-ÜberwV)
Hintergrund: Kunststoff ist mittlerweile überall in der Umwelt zu finden und die Eintragspfade und Bandbreite an Kunststoffen wächst stetig. Eine große Rolle dabei spielt u. a. die unsachgemäße Abfallentsorgung von gesammelten Bio- und verpackten Lebensmittelabfällen. Auf diesem Wege werden Fremdstoff- und Kunststoffpartikel (bspw. Mikroplastik) in die Umwelt, bes. in Böden und Gewässer, eingetragen. Mikroplastikpartikel stellen vor allem aufgrund ihrer ausgesprochen langen Beständigkeit eine große Belastung für die Umwelt dar und weil sie zumeist über Gewässer in die Nahrungskette von Tieren und Menschen gelangen. Bei vielen Tieren führt dies zum Tod und in Bezug auf den Menschen, gibt es immer mehr Hinweise darauf, dass Mikroplastik im Zusammenhang mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen steht.
Die wichtigsten Änderungen der abfallrechtlichen Verordnungen im Überblick:
Artikel 1: Änderung BioAbfV – gestaffeltes Inkrafttreten, allgemein 01.05.2023
Artikel 2: Änderung AbfAEV – Inkrafttreten am 01.05.2024
Artikel 3: Änderung GewAbfV – Inkrafttreten zum Großteil am 06.05.2022
Artikel 4: Änderung AbfBeauftrV – Inkrafttreten am 06.05.2022
Artikel 5 und 6: Änderung NachwV und POP-Abfall-ÜberwV – Inkrafttreten 06.05.2022
Adressaten der geänderten Verordnungen sollten prüfen, ob bereits neue Pflichten für Sie gelten, welche Anforderungen in Zukunft zu erfüllen sind und welche Maßnahmen zur Umsetzung dieser ergriffen werden müssen.
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Simone Schwarz
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