Erstes Gesetz zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes
Erstes Gesetz zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes
Erstes Gesetz zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes
Bereits im Mai berichteten wir an dieser Stelle über den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März 2021, mit welchem entschieden wurde, dass die Regelungen des Bundes-Klimaschutzgesetzes in bestimmtem Maße verfassungswidrig waren.
Ebenso berichteten wir über den entsprechenden Referentenentwurf des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit für ein Erstes Gesetz zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes.
Nunmehr wurde das Erste Gesetz zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes vom 18. August 2021 vom Bundestag beschlossen. Dieses ist am 31. August 2021 in Kraft getreten.
Mit diesem Änderungsgesetz werden unter anderem die nationalen Klimaschutzziele verschärft und bis zum Jahr 2040 festgelegt. Die zulässigen Jahresemissionsmengen werden bis 2030 angepasst und es wird einen eine neue Anlage 3 mit jährlichen Minderungszielen für die Jahre 2031 bis 2040 hinzugefügt.
Zudem wird unter anderem der Beitrag des Sektors Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft in einem neuen Paragraphen geregelt und die Festlegung der zulässigen Jahresemissionsmengen der einzelnen Sektoren für die Jahre 2031 bis 2045 durch Rechtsverordnung der Bundesregierung wird konkreter ausgestaltet.
Es werden zudem Änderungen betreffend die Berücksichtigung des Zwecks des Bundes-Klimaschutzgesetzes und der zu seiner Erfüllung festgelegten Ziele bei Planungen und Entscheidungen der Träger öffentlicher Aufgaben vorgenommen.
Die komplette Erläuterung zum Ersten Gesetz zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes werden Sie in unserem Online-Rechtsinformations-System CertLex im Journal für August 2021 – Rechtsmodul Umweltschutz – finden.
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