Die neue CSR-Richtlinie – Nachhaltigkeitsberichte 2023

Die neue CSR-Richtlinie – Nachhaltigkeitsberichte 2023


Adressatenkreis: Ab 2023 Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten, ab 2026 kleine und mittlere Unternehmen ab 10 Mitarbeitern.

Die Europäische Kommission veröffentlichte am 22. April 2021 einen Entwurf, der u. a. die Änderung der 2014 verabschiedeten CSR-Richtlinie enthält. Die CSR-Richtlinie dient der Erweiterung der Nachhaltigkeitsberichterstattung von großen kapitalmarktorientierten Unternehmen und soll eine größere Transparenz hinsichtlich ökologischer und sozialer Aspekte erzielen. Mit der geplanten neuen CSR-Richtlinie wird die Berichterstattungspflicht konkretisiert und auf alle Großunternehmen und börsenorientierten Unternehmen ausgeweitet. Zudem sollen Berichterstattungsstandards und -pflichten für kleine und mittelständische Unternehmen folgen. Die EU-Mitgliedsstaaten sind bis Dezember 2022 dazu verpflichtet die neuen Vorschriften in nationales Recht umzuwandeln und ab 1. Januar 2023 geltend zu machen.

Hintergrund: 2017 wurde die CSR-Richtlinie von 2014 in nationales Recht umgesetzt und damit einhergehend große kapitalmarktorientierte Unternehmen, Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Versicherungsunternehmen (PIE-Unternehmen – „Public Interest Entity“) mit mehr als 500 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von mehr als 40 Millionen Euro dazu verpflichtet, in ihren Lageberichten oder einem gesonderten Nachhaltigkeitsbericht offenzulegen, wie sie gewissen gesellschaftlichen Anforderungen nachkommen. Dabei handelt es sich u.a. um Umwelt- und Sozialbelange sowie Arbeitnehmerschutz, Achtung der Menschenrechte, Korruptionsbekämpfung und Diversität. All diese Anforderungen werden mit dem Kürzel „CSR“ (Corporate Social Responsibility) zusammengefasst.

Zeil der neuen CSR-Richtlinie ist die Erhöhung der Transparenz von ökologischen und sozialen Aspekten von Unternehmen in der EU. Darüber hinaus sollen Verbraucher umfassender über unternehmerische Tätigkeiten nicht-finanzieller Art informiert werden und Anreize für Unternehmen geschaffen werden, sich mehr mit entsprechenden Fragen auseinanderzusetzen und Risiken besser erkennen und entgegentreten zu können. So soll auch dem, im Rahmen des Europäischen Grünen Deals und dem Arbeitsprogramm 2000 der Europäischen Kommission, gesteckten Ziel, die EU bis 2050 zu einer modernen, ressourceneffizienten, wettbewerbsfähigen und treibhausgasneutralen Wirtschaft umzuwandeln, Rechnung getragen werden.

Die wesentlichste Neuerung ist, dass zukünftig alle Unternehmen, auch nicht-börsenorientierte, ab einer Belegschaft von 250 Mitarbeitern in die Berichtspflicht mit einbezogen werden. Darüber hinaus werden Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung festgelegt, bezüglich der Art an Informationen, die von Unternehmen dargelegt werden müssen und der Struktur, nach der diese zu erbringen sind. Damit einhergehend werden Angaben zu den Standards der verschiedenen Themenkomplexe Umwelt, Gesellschaftliche Themen und Governance-Themen präzisiert. Dazu zählen bspw. der Klimaschutz, Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft; Chancengleichheit, Arbeitsbedingungen und Achtung der Menschenrechte; Unternehmensethik und Unternehmenskultur.

Die neue CSR-Richtlinie enthält ebenso Regelungen in Hinblick auf konsolidierte Nachhaltigkeitsberichterstattung. Laut diesen sollen Mutterunternehmen großer Gruppen Informationen zu nachhaltigkeitsrelevanten Auswirkungen der Gruppe sowie Auswirkungen von Nachhaltigkeitsaspekten auf Geschäftsverlauf, -ergebnis und Lage der Gruppe enthalten.

Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ab 10 Beschäftigten legt die Kommission delegierte Rechtsakte fest, um Standards der Berichterstattung vorzusehen, die in Bezug auf die Kapazitäten, Merkmale und Möglichkeiten von KMU angemessen ausfallen. In diesen Standards wird ebenfalls spezifiziert, welche Informationen von KMU zu erbringen sind und wie diese strukturell ausfallen müssen. Diese gelten ab 2026 verpflichtend.

Ein ausführliches und transparentes Berichtswesens bezüglich der Ökologie und dem sozialen Engagement betroffener Unternehmen, bringt neben dem Mehrauswand auch viele Vorteile für diese mit sich. Intern können bspw. Schwachstellen im Energieverbrauch aufgedeckt und optimiert werden, gleichzeitig wird das Employer Branding und Image gesteigert und das Ansehen von Kunden und Geschäftspartnern steigt an. Des Weiteren legen immer mehr Investoren und Kapitalgeber Wert auf eine umfangreiche Dokumentation im CSR-Bereich.

Unternehmen sollten sich zeitnah erkundigen, ob sie zukünftig in irgendeiner Art von den CSR-Berichterstattungspflichten betroffen sind, auch wenn die Umsetzung dieser in nationales Recht noch aussteht.

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