Am 19. Mai 2022 hat der Bundestag das „Gesetz zur Änderung des Energiesteuerrechts zur temporären Absenkung der Energiesteuer für Kraftstoffe (Energiesteuersenkungsgesetz – EnergieStSenkG)“ verabschiedet. Vom 1. Juni bis zum 31. August 2022 wird die Energiesteuer für die vornehmlich im Straßenverkehr verwendeten Kraftstoffe temporär gesenkt. Das Energiesteuergesetz ist am 1. Juni 2022 in Kraft getreten.
Hintergrund: In Folge des Ukrainekriegs sind die Kraftstoffpreise kurzfristig erheblich angestiegen, was zu einer hohen finanziellen Belastung der Bürger und Bürgerinnen und der Wirtschaft geführt hat. Besonders die Logistik und Handwerksbetriebe sind betroffen, heißt es im Referentenentwurf. Die derzeitigen Anstrengungen Deutschland in Bezug auf Erdöl unabhängig von Russland zu machen könnten diese Entwicklungen weiter begünstigen. Das Energiesteuersenkungsgesetz, soll der finanziellen Belastung durch die enorm hohen Kraftstoffpreise entgegenwirken.
Im Rahmen des Energiesteuersenkungsgesetzes wird unter anderem ein neuer § 68 „Zeitlich begrenzte Fassungen einzelner Gesetzesvorschriften“ im Energiesteuergesetz eingefügt. Dieser regelt, dass für drei Monate die Energiesteuersätze für Benzin, Diesel, Erdgas und Flüssiggas auf das in der EU erlaubte Mindestmaß, welches in der Energiesteuerrichtlinie (Richtlinie 2003/96/EG) geregelt ist, gesenkt werden. Für die genannten Kraftstoffe kommt es zu folgenden Senkungen der Energiesteuersätze:
Benzin: 29,55 ct/Liter
Diesel: 14,04 ct/Liter
Erdgas (CNG/LNG): 6,16 ct/kg
Flüssiggas (LPG: 12,66 ct/Liter
Vertreter aus der Wirtschaft begrüßen die Steuersenkungen, kritisieren jedoch die Befristung auf drei Monate als zu kurz. Ein Entschließungsantrag von der CDU/CSU-Fraktion vom 18. Mai forderte ebenso eine Verlängerung der Energiesteuerabsenkung. Dieser wurde jedoch abgelehnt. Vorerst ist in diese Richtung also nichts zu erwarten.
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