Mit Inkrafttreten einer entsprechenden Verordnung würde der Mindestlohn das dritte Mal seit seiner Einführung in 2014 geändert. Die Prüfung, ob eine Anpassung erfolgen soll, obliegt nach den Vorgaben des Mindestlohngesetzes einer Kommission, die sich einerseits sowohl aus Vertretern von Arbeitgebern als auch Gewerkschaften andererseits zusammensetzt und von Wissenschaftlern beraten wird.
Der vorgelegte Entwurf sieht folgende Anpassungen vor:
Der Mindestlohn beträgt
ab 1. Januar 2021 9,50 Euro brutto je Zeitstunde
ab 1. Juli 2021 9,60 Euro brutto je Zeitstunde
ab 1. Januar 2022 9,82 Euro brutto je Zeitstunde
ab 1. Juli 2022 10,45 Euro brutto je Zeitstunde.
Geplant ist, dass die bisher im Entwurf vorgelegte Verordnung zum 1.1.2021 in Kraft tritt.
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