Neue Ökodesign-Regelungen und Energieverbrauchskennzeichnung

Adressatenkreis: Die Durchführungsverordnungen richten sich an Hersteller von energiebetriebenen energiegebrauchsrelevanten Produkten (u. a. Kühl- und Gefriergeräte (mit Direktverkaufsfunktion), Geschirrspüler, Waschmaschinen, Haushaltsbeleuchtungen, elektronische Displays, Elektromotoren und Schweißgeräte).


Im Oktober 2019 hat die EU-Kommission zehn Durchführungsverordnungen zum Ökodesign angenommen, welche am 1. März 2021 nach Ablauf der Übergangsfrist in Kraft getreten sind. Das rechtliche Fundament für diese Verordnungen bildete die Ökodesign-Richtlinie (2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte) von 2009. Diese Richtlinie legt Mindestanforderungen an die Energie- und Ressourceneffizienz von energieverbrauchsrelevanten Produktgruppen aus Haushalt und Industrie fest.

Hintergrund: Das Wort Ökodesign steht für die umweltgerechte Gestaltung von Produkten. Ziel des 2019 verabschiedeten „Ökodesign-Pakets“ ist eine deutliche Energieeinsparung mit einhergehender Reduktion des Treibhausgasausstoßes. Schätzungen der Europäischen Kommission belaufen sich auf Energieeinsparungen von 167 Terawattstunden und eine Verringerung des Treibhausgases von 46 Mio. Tonnen CO2-Äquivalent bis 2030, durch die im Paket enthaltenen Regelungen. Darüber hinaus sollen europäische Haushalte dadurch durchschnittlich 150 Euro Energiekosten pro Jahr einsparen.

Die Durchführungsverordnungen regeln einzelne Durchführungsmaßnahmen (produktspezifische Ökodesign-Anforderungen), deren zentraler Aspekt die Reparierbarkeit der betroffenen Produkte ist, um eine längere Lebensdauer dieser zu erreichen. Künftige Anforderungen an die Hersteller sind u. a. der Vorhalt von Ersatzteilen über einen bestimmten Zeitraum und eine Produktgestaltung, die es dem Verbraucher erlaubt einzelne Komponenten mit gängigen Werkzeugen schadensfrei auseinanderzubauen und ggfs. reparieren zu können. Zudem müssen Reparaturinformationen zum Produkt vorliegen bzw. mitgeliefert werden. Innerhalb der Regelungen wird in Bezug auf Ersatzteile zwischen VerbraucherInnen und professionellen Reparaturbetrieben unterschieden, damit eine Gefahr für VerbraucherInnen beim Ersatzteileinbau ausgeschlossen werden kann. Weitere Anforderungen betreffen das Recycling und die Stärkung der Kreislaufwirtschaft. Betroffene Produkte müssen so designt werden, dass sie nach Ablauf ihrer Lebensdauer unter Verwendung herkömmlicher Werkzeuge in ihre Einzelteile zerlegt werden können.

Bei den betroffenen Produktgruppen handelt es sich um Kühl- und Gefriergeräte, Geschirrspüler, Waschmaschinen und Wäschetrockner, aber auch Haushaltsbeleuchtungen, elektronische Displays (u. a. Fernseher), externe Netzteile bis hin zu Elektromotoren und Transformatoren. Die Verordnungen dieser acht Produktgruppen stellen überarbeitete bereits geltende Vorschriften dar, Schweißgeräte und Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion (Gefrier-/Kühlschränke in Supermärkten, Verkaufsautomaten für Eis und Getränke etc.) hingegen werden erstmals Gegenstand von Rechtsverordnungen. Eine Ausweitung des Anwendungsbereiches ist deutlich absehbar. Die EU-Mitgliedsstaaten sprachen sich 2020 dafür aus, dass in naher Zukunft nicht nur energieverbrauchsrelevante Produkte, sondern auch andere Produktgruppen von den Ökodesign-Anforderungen zum Ressourcenschutz betroffen sein sollen.

Auch die Anforderungen an die Energieverbrauchskennzeichnung (auch EU-Label oder Energieetikett) änderten sich am 1. März 2021 gemäß fünf der zehn Durchführungsverordnungen. Randbedingungen dafür lieferte die Rahmen-Verordnung (EU) 2017/1369 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Energieverbrauchskennzeichnung von Kühlgeräten mit Direktverkaufsfunktion. EU-Energieverbrauchskennzeichnungen geben Energieeffizienz und -verbrauch von Geräten an. Bisher gibt es innerhalb der Produktgruppen unterschiedliche Effizienz Skalen, die oberste ist dabei die Klasse A, welche seit 2004 von A bis A+++ reichen konnte. Fortan gibt es eine einheitliche Skala, welche die Klassen A bis G enthält. Zunächst erhalten nur Geschirrspüler, Waschmaschinen und Wäschetrockner, Kühlschränke, Lampen und Displays neue Etiketten, welche nun auch einen QR-Code mit zusätzlichen Informationen enthalten. Weitere Produktgruppen werden folgen.

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